PE-Kleingebinde-/Laborwannen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Z-40.22-548 und Z-40.22-549).
Hinweise zum nötigen Auffangvolumen:
Eine Auffangwanne muss 10% der gelagerten Flüssigkeitsmenge aufnehmen können, mindestens aber die Menge des grössten Behälters.
Inhalt lt = Auffangvolumen
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